Das Bürgerentlastungsgesetz: Nutzen Sie von Anfang an die Vorteile
Zum 1. Januar 2010 tritt das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind damit voll von der Steuer absetzbar. Das Beste daran: Viele Bürger spüren die Entlastung jeden Monat direkt mit ihrem Gehalt.
Bis zu 1.200 Euro mehr netto sind für Sie jährlich drin! Nutzen Sie dieses Geldgeschenk vom Staat wie vom Gesetzgeber beabsichtigt bereits jetzt für Ihre Gesundheitsvorsorge im Alter.
Kurzübersicht über die geplanten Änderungen
Steuerpflichtige können ab 2010 Beiträge für sich selbst, ihren Ehepartner und ihre kindergeldberechtigten Kinder steuerlich ansetzen.
Die Beiträge sind nur für solche Leistungen in vollem Umfang absetzbar, die sich nach Art, Umfang und Höhe am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren (Basiskrankenversicherungsschutz).
Beiträge zur gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung sind in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar.
Nicht abziehbar sind:
PKV-Beiträge, die zur Finanzierung von Zusatzleistungen oder "Komfortleistungen" (z. B. Chefarztbehandlung, Unterbringung im 1-Bettzimmer) aufgewendet werden. In einer Rechtsverordnung wird dazu pauschal geregelt, wie bei Privatversicherten das Leistungsniveau berücksichtigt wird, das über das "Normale" hinausgeht.
Beiträge, die zur Finanzierung der Einkommenssicherung dienen (Krankengeld der GKV bzw. Krankentagegeld in der PKV). Gemäß der "Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss)" vom 17.06.2009 ist der GKV-Beitrag grundsätzlich mit dem ermäßigtem Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch anzusetzen (ab 01.07.2009 reduzierter Beitragssatz 13,4 % zzgl. 0,9 % Sonderbeitrag = 14,3 %).
Beiträge, für die der Steuerpflichtige einen Anspruch auf steuerfreien Arbeitgeberzuschuss hat.
Die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge werden bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt ? Sofort spürbare Entlastung ab Januar 2010:
Beiträge eines Arbeitnehmers zur gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung werden ab 2010 mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber an die Finanzbehörde übermittelt, damit automatisch ein Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden kann.
Eine elektronische Datenübermittlung des PKV-Beitrags an die zuständige Finanzbehörde über die ELSTAM-Datenbank wird Anfang 2010 noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb erhält jeder Privatversicherte Anfang 2010 eine entsprechende Bescheinigung von seinem PKV-Unternehmen. Der Arbeitnehmer muss dann selbst aktiv werden und diese Bescheinigung seinem Arbeitgeber übergeben, damit dieser die Daten für einen Lohnsteuerabzug eintragen kann.
Auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie den Regierungsentwurf des Gesetzes vom 18.02.2009 sowie die Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses vom 17.06.2009 (siehe Weitere Informationen zum Thema).